Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
(1) Die Tresor Gastronomie GmbH betreibt das „Ristorante Alitalia“ in
Hamburg und das „Dalbek – Restaurant am Golfplatz“ in Escheburg. Als
Betreiberin vertritt die Tresor Gastronomie GmbH alle Interessen des
Ristorante Alitalia, sowie des Dalbek – Restaurant am Golfplatz.
(2) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Tresor Gastronomie GmbH
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die die Tresor
Gastronomie GmbH mit seinen Kunden schließt. Abweichende Bedingungen der
Kunden gelten nicht, es sei denn, dass die Tresor Gastronomie GmbH sich im
Einzelfall hiermit schriftlich einverstanden erklärt hätte.
2. Abschluss des Vertrages
(1) Ein Vertrag gilt als verbindlich, wenn eine schriftliche
Reservierungsbestätigung seitens der Tresor Gastronomie GmbH vorliegt und
diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist die Tresor
Gastronomie GmbH.
(2) Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis.
Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Tresor Gastronomie GmbH.
3. Leistungen und Preise
(1) Alle angegebenen Preise für Leistungen der Tresor Gastronomie GmbH
sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das
Personalentgelt. Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche
Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die
Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils
abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen.
(2) Die Tresor Gastronomie GmbH benötigt spätestens zwei Tage vor der
Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl.
Danach wird mit einem Kulanzabzug 90% des gebuchten Auftrags berechnet. In
diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der
Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene
Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für
die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
(3) Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener
Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate, so behält sich die
Tresor Gastronomie GmbH das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige
Ankündigung vorzunehmen.
(4) Die Tresor Gastronomie GmbH ist stets bemüht, vereinbarte Termine
einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, so gesteht der Kunde dem
Ristorante Alitalia eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
4. Veranstaltungsdurchführung:
Die Tresor Gastronomie GmbH behält sich vor bei Unterschreitung der
Mindestteilnehmerzahl oder bei Vorliegen anderer, von Tresor Gastronomie
GmbH nicht zu vertretender Umstände, wie Erkrankung oder sonstiger Ausfall
eines Referenten, das jeweilige Seminar bis 5 Tage vor Seminarbeginn
abzusagen. Die Tresor Gastronomie GmbH bemüht sich, für abgesagte Seminare
Ausweichtermine zu finden. Im Fall einer ersatzlosen Absage werden die
Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits überwiesene
Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers,
insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder
Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen
5. Stornierungsfristen und Rücktritt
(1) Der Kunde kann mit der Tresor Gastronomie GmbH vereinbarte Lieferungen
oder Leistungen sowie die Reservierung von Räumlichkeiten für
Veranstaltungen wie folgt stornieren:
• bis 14 Tage vorher: kostenfrei
• 13 bis 4 Tage vorher: 50% Stornokosten
• Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen, berücksichtigen wir
einen Kulanzabzug und berechnen 90% des gebuchten Auftrags.
(2) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die Tresor Gastronomie GmbH
höhere Aufwendungen erspart hat.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Tresor
Gastronomie GmbH ist berechtigt, 8% Verzugszinsen über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung
etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen
und Getränke, etc.
(2) Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in
Höhe von 30% bis 50 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.
7. Mängel
(1) Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen.
Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich dem Ristorante
Alitalia bzw. deren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit
die Tresor Gastronomie GmbH für Abhilfe sorgen kann. Geschieht dies nicht,
gilt die Lieferung und Leistung der Tresor Gastronomie GmbH als
vertragsgerecht und durch den Kunden genehmigt.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Regelung des Abs. (1) nur bei
offensichtlichen Mängeln.
8. Schadensersatzpflicht
(1) Die Tresor Gastronomie GmbH ist dem Kunden zum Schadensersatz wegen
Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn
der Tresor Gastronomie GmbH oder einem seiner Angestellten Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zu Last gelegt werden
kann, es sei denn, dass Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit verlangt wird.
(2) Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine
etwaige Haftung der Tresor Gastronomie GmbH nach dem
Produkthaftungs-gesetz.
9. Haftung
(1) Die Vertragspartner der Tresor Gastronomie GmbH bzw. der Gast als
solcher oder der Gastgeber haften der Tresor Gastronomie GmbH in vollem
Umfang für durch sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte
Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem
Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die
Tresor Gastronomie GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen
verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast
überlassenen Räume berechtigt die Tresor Gastronomie GmbH zur fristlosen
Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf
das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Der Kunde hat für ein Verschulden
seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personal wie für eigenes Verschulden
einzustehen.
(2) Soweit die Tresor Gastronomie GmbH für den Veranstalter
Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der
Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße
Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt der Tresor Gastronomie GmbH von
allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
(3) Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und
sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen
alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn
mit der Tresor Gastronomie GmbH abzustimmen. Auf Anfrage wird
Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen
besondere Vergütung gestellt. Die Tresor Gastronomie GmbH haftet nicht für
Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.
(4) Die Tresor Gastronomie GmbH haftet für abhanden gekommene oder
beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt haben.
(5) Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar
der Tresor Gastronomie GmbH im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften
Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
10. Generelle Hinweise
(1) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen
Genehmigung der Tresor Gastronomie GmbH. In diesen Fällen wird eine
Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 20,00 € inkl. MwSt.
erhoben.
(2) Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen
entsprechen und ebenso wie sonstige Gegenstände nur mit Zustimmung der
Tresor Gastronomie GmbH angebracht werden. Das Anbringen von
Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen,
Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Bruch und
Schäden werden dem Veranstalter zum Neuwert in Rechnung gestellt. Am Ende
der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände unverzüglich aus dem
Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn die Tresor
Gastronomie GmbH dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die
Auswahl des Lagerorts bestimmt die Tresor Gastronomie GmbH. Bei Lagerung
im Gast- oder Veranstaltungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens
nach der vereinbarten Raummiete.
(3) Sollten Störungen oder Defekte an den vom der Tresor Gastronomie GmbH
zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
auftreten, so wird die Tresor Gastronomie GmbH, soweit möglich, sofort für
Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch
derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige
Schäden des Bestellers haftet die Tresor Gastronomie GmbH nur dann, wenn
diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.
(4) Hat die Tresor Gastronomie GmbH begründeten Anlass zu der Annahme,
dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle
höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann es die Veranstaltung absagen. Die
Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig
geworden sind, können dem Kunden belastet werden. Die Tresor Gastronomie
GmbH braucht gegenüber dem Kunden, die Notwendigkeit der
Sicherungsmaßnahmen nicht zu begründen. Es genügt der begründete Anlass
zur Sicherungsmaßnahme.
(5) Mit Ihrem Besuch in unserer Gastronomie räumen Sie uns das Recht ein,
Bilder Ihrer Person, die erstellt werden, zeitlich unbefristet für unsere
Zwecke zu nutzen und dieses Recht, auch an Dritte übertragen zu dürfen.
Die Bilder können innerhalb weniger Tage nach Ihrem Besuch auf unseren
Webseiten und den entsprechenden Fanpages auf Facebook veröffentlicht
werden.
11. Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen des Veranstaltungsvertrages bedürfen der
Schriftform.
(2) Für alle Verpflichtungen aus einem Veranstaltungsvertrag haften
Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien
werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen
ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden
Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
Tresor Gastronomie GmbH
Hammerbrookstraße 93
20097 Hamburg
Deutschland
Steuernummer: 46/764/01836
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 277557028
Telefon +49-40-25 40 48-0
Fax +49-40-25 40 48-40
Stand: November 2025